Das Straßengesetz für Deutschland gilt für öffentliche Straßen - zu den Straßenanlagen gehören u.a. auch Stützmauern, Durchlässe und Brücken.
§ 9 regelt die Straßenbaulast: alle mit Bau und Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben.
Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem den allgemein anerkannten Regeln des Straßenbaues entsprechenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern und sonst zu verbessern.
Beim Thema Brückenprüfungen treffen sich Straßenbaulast und Verkehrssicherungspflicht - im Schadensfall treten Verantwortung und Verpflichtung des Baulastträgers zu Tage:
Nach DIN 1076 müssen alle Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen - also auch und vor allem Brücken - jedes sechste Jahr einer Hauptprüfung durch einen sachkundigen Ingenieur unterzogen werden. Drei Jahre nach jeder Hauptprüfung genügt eine sogenannte "einfache" Prüfung.
Eine Brückenhauptprüfung liefert Erkenntnisse über den baulichen Zustand und somit der Stand- und Verkehrssicherheit und der Dauerhaftigkeit des Bauwerkes. Außerdem erschließt sich, ob Maßnahmen erforderlich sind, und falls ja, in welchem Umfang.
Wir bieten Ihnen umfassende Informationen zur Unterstützung Ihrer Investitionsentscheidungen und entwickeln für Sie ein Bauzeitplan, der den Fortschritt der Schadensbeurteilung berücksichtigt. Bei fehlenden Bestandsunterlagen wie Statiken, Plänen und Bauwerksbüchern werden diese im Rahmen einer umfassenden Hauptprüfung nach Wunsch erstellt und ergänzt.